


Container-Anfrage
Informationen zum Stellplatz
Wenn Sie einen Container in den öffentlichen Verkehrsraum stellen (Bürgersteig, Straßenanteil, Gehweg), müssen Sie Folgendes beachten:
- Eine behördliche Stellgenehmigung muss eingeholt werden.
- Der Container muss mit einer Baustellensicherung versehen werden, damit Schäden und Unfälle abgewendet werden.
Zuständig für diese Genehmigung ist die Stadt oder Gemeinde, in der Regel vertreten durch Bau- oder Ordnungsamt. Wir helfen gerne bei der Einholung der Genehmigung sowie Bereitstellen, Aufstellen der Verkehrssicherung. Außerdem verfügen wir vielerorts über eine Dauerstellgenehmigung.
Altakten
Das darf rein
- Alte Akten aus Büroauflösung
- Aktensammlungen
- Altpapier
- geschredderte Akten
Das darf nicht rein
- Abfälle und Störstoffe jeglicher Art
Im Rahmen der Altaktenentsorgung übernehmen wir die zertifizierte Entsorgung von Altakten sowie Datenträger (Festplatten, CDs, USB Sticks und mehr)
Altholz A I-III
Das darf rein
- alte Möbel, Küchen
- Paletten und Verpackungsholz
- Spanplatten und Balken ohne schädliche Anhaftungen
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen
- Sägemehl
- Laminat
Das darf nicht rein
- Brandholz
- Holz behandelt mit anorganischen Belastungen wie Holzschutzmitteln
- Holztüren/-fenster mit Glas
- Holz mit Anhaftungen, wie z.B. Kunststoff
- Zaunpfähle imprägniert
A I – naturbelassenes, unbehandeltes Altholz, wie Paletten, Obstkisten, Dielen etc.
A II – verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
A III – Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
Altholz A IV
Das darf rein
- Bahnschwellen
- Türen und Fenster Außenbereich
- Dachbalken
- imprägniertes Holz (Jägerzaun)
- Leitungsmasten
Das darf nicht rein
- Andere Abfälle jeglicher Art
- Anhaftungen jeglicher Art
A IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Zaunpfähle, Bau- und Abbruchholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-III angehört.
Asbesthaltiger Abfall
Das darf rein
- asbesthaltige Baustoffe
- Wellasbestplatten und Kunstschieferplatten (Wellethernit)
- Asbestfassaden
Das darf nicht rein
- Andere Abfälle jeder Art
Asbesthaltige Abfälle sind immer separat zu entsorgen. Dabei müssen diese in dafür zugelassene BigBags verpackt und verschlossen bereitgestellt werden.
Diese BigBags können ebenfalls bei uns erworben werden, sprechen Sie uns einfach an! Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, für eine fachgerechte Entsorgung (Begleitschein, Übernahmeschein, Entsorgungsnachweise).
Bau- und Abbruchabfälle
Das darf rein
- Altholz, Paletten
- Stoff- oder Teppichreste
- Glasbruch
- Kunststoffe und Folie, Verpackungen
- Papier Pappe Kartonage auch Papiersäcke
- Kabelreste, Gipskarton
- Beton, Steine und Fliesen als mineralischer Abfall
- Gartenabfälle
Das darf nicht rein
- Flüssigkeiten jeder Art
- Gefährliche Abfälle wie Asbest, Mineralfaser
- Erdaushub, Bitumenpappe- u. Aufbruch
- Elektronikschrott (Kühlschrank, Fernseher)
- Sondermüll
Gemisch aus verschiedenen, typischen Bau- und Abbruchabfällen – so genannter „Baumischabfall“. Dieser entsteht bei gewerblichen und privaten Bauvorhaben. Eine Sortierung einzelner Stoffgruppen kann sich lohnen, wir beraten Sie dazu gerne!
Bauschutt
Das darf rein
- Ziegel- und Bimsstein
- Fliesen und Keramik
- Waschbecken und Toilettenschüssel
- Naturschiefer und Naturstein
- Betonabfälle
Das darf nicht rein
- Papier- oder Tapetenreste
- Isolier- oder Dämmstoffe
- Gasbeton und Porenbeton
- Straßenaufbruch
- Sonstige Abfälle jeglicher Art
Bauschutt ist sehr vielseitig. Generell unterscheiden wir verschiedene Abfallsorten. Dazu gehört
- Asphaltaufbruch
- Bauschutt mit Erde
- Bauschutt sauber
- Bauschutt mit Fremdstoffen
- Bauschutt mit Lehm
- Leichtbaustoffe
- Bitumenabfall teerhaltig
Wir beraten Sie gerne zu den Entsorgungsmöglichkeiten!
Dämmmaterial
Das darf rein
- künstliche Mineralfaser
- Mineralwolle
- Dämmwolle
- Glas- und Steinwolle
Das darf nicht rein
- Abfälle jeder Art
- Störstoffe jeder Art
Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht (z.B. Glas- und Steinwolle, Mineralfaser, KMF Dämmung). In der Regel aus der Entkernung oder Sanierung von Gebäuden. Auch bekannt unter dem Namen KMF-Abfall => Künstliche Mineralfaser. Hinweis: Es handelt sich um gefährliche Abfälle- Die Abfälle sind sauber in Big Bags oder reissfesten Kunststoffverpackungen bereitzustellen! Außerdem unterliegt die Entsorgung der Nachweispflicht und somit dem elektronischen Nachweisverfahren.
Erdaushub
Das darf rein
- sauberer Erdaushub
- rein bestehend aus Erde und Steinen
- LAGA Z.0
Das darf nicht rein
- Grasnarbe oder Grünschnitt
- Bauschutt jeglicher Art
- Andere Abfälle jeglicher Art
Sauberer Erdaushub und Mutterboden zur Entsorgung. Gemisch aus Erden und Steine. Der Boden kann verschiedenen Ursprungs sein. Sandig oder lehmig. Einstufung nach LAGA Z0.
Gewerbeabfall
Das darf rein
- Verpackungen aus dem Betrieb
- PPK Papier, Pappe und Kartonage
- Kunststoffe wie Folien, Boxen, Verpackungen
- Kunststoffteile
- Glas
- Metalle
- Textilien
- Altholz ohne gefährliche Anhaftungen
Das darf nicht rein
- Mineralische Abfälle
- gefährliche Abfälle
- Flüssigkeiten jeglicher Art
- Speisereste
Gewerbeabfall aus Produktionsbetrieben, dem Handel oder anderen Gewerbetreibenden. Gemisch aus verschiedenen Stoffen – wir beraten individuell zu den entstehenden Abfällen und den Entsorgungsmöglichkeiten. Bei der Gewerbeabfallentsorgung sind wir Spezialisten im Rhein-Main Gebiet.
Glasabfälle
Das darf rein
- Fensterscheiben
- Glasabfall
- Glasbausteine sauber
- Bruchglas sauber
Das darf nicht rein
- Bauschutt und Mineralische Abfälle
- Fenster- und Türrahmen
- Störstoffe und andere Abfälle jeder Art
Glasabfälle wie Flachglas z.B. aus Fenster und Türen, KFZ- und NFZ-Scheiben. Bruchglas und Glasbausteine gehören ebenfalls zu dieser Sorte. Keine Hohlglasabfälle des Dualen Systems!
Grünabfall
Das darf rein
- Ast- und Strauchschnitt bis 12 cm Durchmesser
- Heckenschnitt und Bodendecker
- Rasenschnitt
- Laub
Das darf nicht rein
- Abfälle jeglicher Art
- Wurzelholz
- Altholz, Jägerzäune, Zaunpfähle
- Erdaushub
Grünschnitt sauber aus der Pflege von Garten, Parkanlagen und landschaftlichen Flächen. Der Grünschnitt muss frei von Störstoffen jeder Art sein.
Papier, Pappe, Kartonage
Das darf rein
- Papier
- Pappe
- Kartonagen
- geschreddertes Papier
- Wellpappenabfälle
Das darf nicht rein
- Abfälle jeglicher Art
- Kartonagen mit Anhaftungen (z.B. Fettrückstände)
- Folien und Kunststoffe
Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonage welche wiederverwendet werden können und keine Anhaftungen oder Störstoffe beinhalten.
Schrott und Metall
Das darf rein
- Metalle wie Kupfer, Zink, Messing
- Eisenschrott, Stahlschrott
Das darf nicht rein
- Störstoffe und Anhaftungen jeglicher Art z.B. Kunststoffe, Holz, Bauschutt
- Andere Abfälle jeder Art
Ein Gemisch aus sauberem Schrott und Metall. Vergütung / Abrechnung nach Gewicht
Sonstige Abfälle
Sperrmüll
Das darf rein
- Zäune, Fenster und Türen
- Kleingeräte wie Schuhe, Kleidung, Spielsachen und Essgeschirr
- Mineralische Abfälle wie Toiletten- oder Waschbecken und Natursteinplatten
- Altes Holz, alte Möbel ohne schädliche Anhaftungen
Das darf nicht rein
- Elektronikgeräte gelten als Sondermüll
- Gefährliche Abfälle wie Batterien, Farben und Lacke, Chemikalien
- Flüssigkeiten jeder Art
Gemische aus verschiedensten Abfällen z.B. Matratzen, Hausrat aus Entrümpelung, alte Möbel.
Stroh-Lehm Gemisch
Das darf rein
- Stroh
- Lehm
- Anteilig mineralische feine Abfälle
Das darf nicht rein
- Holzbalken aus dem Fachwerk
- jegliche andere Abfälle
- Bauschutt / Mineralik / Tapeten aus dem Abbruch
Aus der Sanierung von Fachwerkhäusern entstandene Mischung aus Stroh und Lehm. Diese Abfälle entstehen bei der Entkernung oder dem Abbruch. Als Stroh-Lehm Gemisch erfolgt die Entsorgung nach AVV 170504 .