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Das darf rein:
Das darf nicht rein:
Beschreibung:
A IV – mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Bahnschwellen, Leitungsmasten, Zaunpfähle, Bau- und Abbruchholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien AI-III angehört.
Einheit:
Altholz der Kategorie A IV ist mit Holzschutzmitteln behandelt und gilt als schadstoffbelastet. Es enthält häufig gesundheitlich und umwelttechnisch bedenkliche Stoffe wie PCP, Lindan, PCB oder andere Biozide. Dieses Holz darf weder verbrannt noch recycelt werden und muss daher getrennt gesammelt und auf zugelassenen Deponien oder in speziellen Verbrennungsanlagen entsorgt werden.
Typischerweise fällt Altholz A IV bei Rückbauarbeiten, Altbausanierungen oder dem Austausch alter Außenbauteile an. Fensterrahmen, Dachbalken oder Zäune aus älteren Baujahren sind oft betroffen. Der Umgang mit diesem Material unterliegt strengen Vorschriften – insbesondere bei Transport, Lagerung und Entsorgung.
Die enthaltenen Holzschutzmittel sind langlebig und gelangen bei unsachgemäßer Lagerung in Boden und Grundwasser. Auch die Verarbeitung ohne Schutzmaßnahmen kann zu gesundheitlichen Risiken führen. Daher ist eine fachgerechte Entsorgung nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch im Sinne des Umwelt- und Arbeitsschutzes dringend erforderlich.
Bei Unsicherheit über die Belastung sollte eine Materialprüfung vorgenommen werden. Besonders bei Bauholz vor 1990 besteht Verdacht auf Schadstoffe – das gilt auch für viele Altfenster und imprägnierte Gartenbauteile.
Altholz der Kategorie A IV ist mit Holzschutzmitteln behandelt und gilt daher als schadstoffbelastet. Es fällt insbesondere bei Rückbauarbeiten, dem Austausch von Außenholzverkleidungen, Fensterrahmen oder imprägnierten Hölzern an. Für die sichere und vorschriftsgemäße Entsorgung dieses belasteten Materials stellen wir geeignete Container in unterschiedlichen Größen bereit. Kleinere Mengen aus privaten Sanierungen lassen sich ebenso erfassen wie größere Volumen aus gewerblichen Projekten.
Diese Containergrößen eignen sich für Altholz A IV:
5 | 7 | 10 | 12 | 20 | 40 m³ Containergrößen
Das Einzugsgebiet, in dem Sie Container über uns bestellen können, umfasst:
64521 Groß-Gerau | 64584 Biebesheim am Rhein | 64572 Büttelborn | 64579 Gernsheim | 65462 Ginsheim-Gustavsburg | 64546 Mörfelden-Walldorf | 64569 Nauheim | 65479 Raunheim | 64560 Riedstadt | 65428 Rüsselsheim am Main
64283 Darmstadt | 64319 Pfungstadt | 64331 Weiterstadt | 64342 Seeheim-Jugenheim | 64347 Griesheim | 64354 Reinheim | 64367 Mühltal | 64372 Ober-Ramstadt | 64380 Roßdorf | 64385 Reichelsheim (Odenwald) | 64390 Erzhausen | 64395 Brensbach | 64401 Groß-Bieberau | 64405 Fischbachtal | 64407 Fränkisch-Crumbach | 64807 Dieburg | 64823 Groß-Umstadt | 64832 Babenhausen | 64839 Münster (Hessen) | 64846 Groß-Zimmern
64283 Darmstadt | 64285 Darmstadt | 64287 Darmstadt | 64289 Darmstadt | 64291 Darmstadt | 64293 Darmstadt | 64295 Darmstadt | 64297 Darmstadt
Frankfurt am Main alle PLZ
63110 Rodgau | 63128 Dietzenbach | 63150 Heusenstamm | 63165 Mühlheim am Main | 63179 Obertshausen | 63225 Langen (Hessen) | 63263 Neu-Isenburg | 63303 Dreieich | 63322 Rödermark | 63329 Egelsbach | 63500 Seligenstadt | 63512 Hainburg | 63533 Mainhausen
63065 Offenbach am Main | 63067 Offenbach am Main | 63069 Offenbach am Main | 63071 Offenbach am Main | 63073 Offenbach am Main | 63075 Offenbach am Main
65719 Hofheim am Taunus | 65760 Eschborn | 65779 Kelkheim (Taunus) | 65812 Bad Soden am Taunus | 65817 Eppstein | 65824 Schwalbach am Taunus | 65830 Kriftel | 65835 Liederbach am Taunus | 65843 Sulzbach (Taunus)
65183 Wiesbaden | 65185 Wiesbaden | 65187 Wiesbaden | 65189 Wiesbaden | 65191 Wiesbaden | 65193 Wiesbaden | 65195 Wiesbaden | 65197 Wiesbaden | 65199 Wiesbaden | 65201 Wiesbaden | 65203 Wiesbaden | 65205 Wiesbaden | 65207 Wiesbaden | 65232 Taunusstein
55116 Mainz | 55118 Mainz | 55120 Mainz | 55122 Mainz | 55124 Mainz | 55126 Mainz | 55127 Mainz | 55128 Mainz | 55129 Mainz | 55130 Mainz
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Hierzu gehört Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt wurde – etwa alte Dachbalken, Fensterrahmen oder Zäune. Typisch ist ein starker Eigengeruch oder dunkle, veränderte Oberfläche. Es handelt sich um schadstoffbelastetes Material.
Weil es Schadstoffe enthält, die bei der Verbrennung oder Verwertung freigesetzt würden. Eine getrennte Entsorgung schützt Mensch und Umwelt. Zudem ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Oft durch Geruch, Farbveränderung oder bekannte Baujahre vor 1990. Bei Unsicherheit hilft eine Laboranalyse oder fachliche Einschätzung. Wir unterstützen bei der Bewertung und Einordnung.
Es wird in speziellen Verbrennungsanlagen bei hohen Temperaturen behandelt oder deponiert. Eine stoffliche Verwertung ist ausgeschlossen. Ziel ist die sichere Beseitigung der Schadstoffe.
Das hängt vom Volumen der Bauteile ab – meist sind 5–10 m³ ausreichend. Für Großprojekte stehen auch größere Container zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne zur passenden Lösung.
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