Asbesthaltiger Abfall
Asbestentsorgung

Asbesthaltiger Abfall

Das darf rein:

  • asbesthaltige Baustoffe
  • Wellasbestplatten und Kunstschieferplatten  (Wellethernit)
  • Asbestfassaden

Das darf nicht rein:

  • Andere Abfälle jeder Art

Beschreibung:

Asbesthaltige Abfälle sind immer separat zu entsorgen. Dabei müssen diese in dafür zugelassene BigBags verpackt und verschlossen bereitgestellt werden.
Diese BigBags können ebenfalls bei uns erworben werden, sprechen Sie uns einfach an! Hierbei handelt es sich um gefährliche Abfälle, für eine fachgerechte Entsorgung (Begleitschein, Übernahmeschein, Entsorgungsnachweise).

 

 

Einheit:

Tonne (t)

Asbesthaltiger Abfall – gesundheitsgefährdend und streng zu entsorgen

Asbest wurde bis in die 1990er-Jahre in zahlreichen Baustoffen eingesetzt – vor allem in Dachplatten, Fassadenverkleidungen, Rohrisolierungen oder Bodenbelägen. Heute gilt der Stoff als hochgefährlich: Beim Abbau, Transport oder Zerbrechen entstehen feinste Fasern, die beim Einatmen schwere Erkrankungen wie Asbestose oder Lungenkrebs auslösen können. Entsprechend streng sind die gesetzlichen Vorgaben für die Entsorgung.

Asbesthaltige Abfälle dürfen nur in staubdichter Verpackung und über zugelassene Deponien entsorgt werden. Ein Container für Asbest darf ausschließlich mit Big Bags oder Plattenbags befüllt werden, die fachgerecht verschlossen sind. Eine Eigenentsorgung ist in der Regel nicht erlaubt – bei Abbruch oder Sanierung ist ein Fachbetrieb mit entsprechender Qualifikation zwingend erforderlich.

Typische Beispiele für asbesthaltige Abfälle

  • Wellplatten (z. B. Eternitplatten) auf Dächern, Garagen, Hallen
  • Fassadenplatten, Lüftungskanäle, Brandschutzplatten
  • Rohrummantelungen, Nachtspeicheröfen (nur mit Fachausbau)
  • Bodenbeläge, Fliesenkleber, Spachtelmassen aus Altbauten
  • Keine offenen, unverpackten oder zerbrochenen Asbestteile im Container

Besondere Anforderungen bei der Entsorgung

  • Nur fachgerecht verpackte Asbestabfälle dürfen transportiert werden
  • Verpackung erfolgt in zugelassenen Big Bags oder Plattenbags
  • Keine Eigenbearbeitung – nur durch qualifizierte Fachbetriebe
  • Container werden ausschließlich zur Abholung geschlossener Gebinde genutzt
  • Deponien dürfen nur autorisierte Transporte annehmen

Sicherheit und gesetzliche Pflichten

Asbesthaltige Materialien unterliegen der Nachweispflicht nach § 2 AbfNachweisV. Das bedeutet: Bereits vor der Entsorgung müssen Art, Menge und Herkunft dokumentiert werden. Eine Analyse ist bei Verdacht auf Asbest verpflichtend. Die Entsorgung erfolgt ausschließlich über Deponien mit entsprechender Zulassung.

Wer Asbest eigenständig entfernt oder unsachgemäß lagert, macht sich strafbar und gefährdet Gesundheit und Umwelt. Schon kleinste Faserfreisetzungen können hoch problematisch sein. Daher gilt: Asbest immer von Fachfirmen unter Einhaltung aller Arbeitsschutzvorschriften entsorgen lassen.

Asbesthaltige Abfälle entsorgen – mit dem passenden Container

Bei der Sanierung älterer Gebäude fällt häufig asbesthaltiges Material an – etwa in Form von Fassadenplatten, Dacheindeckungen, Rohrisolierungen oder Bodenbelägen. Für die sichere und gesetzeskonforme Entsorgung stellen wir spezielle, staubdichte Container in verschiedenen Größen bereit. Kleinere Container sind ideal bei punktuellen Sanierungen im Privatbereich, während für umfangreichere Rückbauarbeiten auf Baustellen größere, verschlossene Container benötigt werden.

Diese Containergrößen eignen sich für asbesthaltige Abfälle:

5 | 7 | 12 | 20 | 40 m³ Containergrößen

Das Einzugsgebiet, in dem Sie Container über uns bestellen können, umfasst:

Gross-Gerau

64521 Groß-Gerau | 64584 Biebesheim am Rhein | 64572 Büttelborn | 64579 Gernsheim | 65462 Ginsheim-Gustavsburg | 64546 Mörfelden-Walldorf | 64569 Nauheim | 65479 Raunheim | 64560 Riedstadt | 65428 Rüsselsheim am Main

Darmstadt-Dieburg

64283 Darmstadt | 64319 Pfungstadt | 64331 Weiterstadt | 64342 Seeheim-Jugenheim | 64347 Griesheim | 64354 Reinheim | 64367 Mühltal | 64372 Ober-Ramstadt | 64380 Roßdorf | 64385 Reichelsheim (Odenwald) | 64390 Erzhausen | 64395 Brensbach | 64401 Groß-Bieberau | 64405 Fischbachtal | 64407 Fränkisch-Crumbach | 64807 Dieburg | 64823 Groß-Umstadt | 64832 Babenhausen | 64839 Münster (Hessen) | 64846 Groß-Zimmern

Stadt Darmstadt

64283 Darmstadt | 64285 Darmstadt | 64287 Darmstadt | 64289 Darmstadt | 64291 Darmstadt | 64293 Darmstadt | 64295 Darmstadt | 64297 Darmstadt

Stadt Frankfurt/M.

Frankfurt am Main alle PLZ

Kreis Offenbach

63110 Rodgau | 63128 Dietzenbach | 63150 Heusenstamm | 63165 Mühlheim am Main | 63179 Obertshausen | 63225 Langen (Hessen) | 63263 Neu-Isenburg | 63303 Dreieich | 63322 Rödermark | 63329 Egelsbach | 63500 Seligenstadt | 63512 Hainburg | 63533 Mainhausen

Stadt Offenbach

63065 Offenbach am Main | 63067 Offenbach am Main | 63069 Offenbach am Main | 63071 Offenbach am Main | 63073 Offenbach am Main | 63075 Offenbach am Main

Main-Taunus Kreis

65719 Hofheim am Taunus | 65760 Eschborn | 65779 Kelkheim (Taunus) | 65812 Bad Soden am Taunus | 65817 Eppstein | 65824 Schwalbach am Taunus | 65830 Kriftel | 65835 Liederbach am Taunus | 65843 Sulzbach (Taunus)

Stadt Wiesbaden

65183 Wiesbaden | 65185 Wiesbaden | 65187 Wiesbaden | 65189 Wiesbaden | 65191 Wiesbaden | 65193 Wiesbaden | 65195 Wiesbaden | 65197 Wiesbaden | 65199 Wiesbaden | 65201 Wiesbaden | 65203 Wiesbaden | 65205 Wiesbaden | 65207 Wiesbaden | 65232 Taunusstein

Stadt Mainz

55116 Mainz | 55118 Mainz | 55120 Mainz | 55122 Mainz | 55124 Mainz | 55126 Mainz | 55127 Mainz | 55128 Mainz | 55129 Mainz | 55130 Mainz

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FAQ – Häufige Fragen

1. Was zählt zu asbesthaltigem Abfall?

Dazu gehören alle Baustoffe, die Asbest enthalten – insbesondere alte Dach- oder Fassadenplatten, Rohrummantelungen und bestimmte Kleber. Auch weniger offensichtliche Produkte wie Bodenbeläge oder Putz können betroffen sein. Eine Materialanalyse schafft Klarheit.

2. Wie muss Asbest für die Entsorgung verpackt werden?

Asbest muss staubdicht in speziellen Big Bags oder Plattenbags verpackt sein. Diese werden verschlossen und im Container transportiert. Lose Platten oder Staubreste dürfen nicht eingefüllt werden.

3. Wer darf Asbest entsorgen?

Nur Fachfirmen mit Sachkunde nach TRGS 519 dürfen Asbest ausbauen und verpacken. Die Entsorgung über private Haushalte ist nicht zulässig. Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch qualifizierte Entsorger.

4. Was kostet die Entsorgung von Asbest?

Die Entsorgungskosten hängen von Art, Menge und Verpackung ab. Asbest ist als gefährlicher Abfall klassifiziert – das beeinflusst die Gebühren. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

5. Was passiert mit asbesthaltigem Abfall nach der Abholung?

Die verpackten Abfälle werden auf eine zugelassene Deponie gebracht und dort dauerhaft eingelagert. Eine Verwertung ist nicht zulässig. Ziel ist es, den Stoff dauerhaft und sicher aus dem Umweltkreislauf zu entfernen.

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