Dämmmaterial
Mineralfasern

Dämmmaterial

Das darf rein:

  • künstliche Mineralfaser
  • Mineralwolle
  • Dämmwolle
  • Glas- und Steinwolle

Das darf nicht rein:

  • Abfälle jeder Art
  • Störstoffe jeder Art

Beschreibung:

Dämmmaterial, dass aus gefährlichen Stoffen besteht (z.B. Glas- und Steinwolle, Mineralfaser, KMF Dämmung). In der Regel aus der Entkernung oder Sanierung von Gebäuden. Auch bekannt unter dem Namen KMF-Abfall  => Künstliche Mineralfaser. Hinweis: Es handelt sich um gefährliche Abfälle- Die Abfälle sind sauber in Big Bags oder reissfesten Kunststoffverpackungen bereitzustellen! Außerdem unterliegt die Entsorgung der Nachweispflicht und somit dem elektronischen Nachweisverfahren.

Einheit:

Tonne (to)

Dämmmaterial – sortenrein entsorgen und Vorschriften beachten

Bei Neubauten, Sanierungen oder Rückbauprojekten fällt häufig Dämmmaterial als Abfall an. Dabei handelt es sich um Materialien wie Mineralwolle, Hartschaumplatten, Styropor, Polyurethan oder natürliche Dämmstoffe wie Hanf oder Holzfasern. Die Entsorgung dieser Abfälle erfordert besondere Sorgfalt, da einige Dämmstoffe als gefährlich eingestuft sind – insbesondere alte Mineralwolle oder mit HBCD belastetes Styropor.

Dämmmaterial darf nicht mit anderen Baustellenabfällen vermischt werden. Viele Sorten müssen getrennt gesammelt und fachgerecht über spezielle Annahmestellen entsorgt werden. Um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und unnötige Mehrkosten zu vermeiden, empfiehlt sich die Bereitstellung eines Containers speziell für Dämmstoffe.

Typische Beispiele für Dämmmaterial-Abfälle

  • Mineralwolle (Glaswolle, Steinwolle – ggf. als gefährlicher Abfall eingestuft)
  • EPS-/XPS-Dämmstoffe (z. B. Styropor, oft mit Flammschutzmittel HBCD)
  • Polyurethanplatten (PU-Dämmung aus Dach, Wand, Boden)
  • Holzfaserdämmplatten, Hanfmatten, Zellulose, Kokosfasern
  • Keine gemischten Baustellenabfälle, kein Verpackungsstyropor, keine Folien

Vorteile einer Containerlösung für Dämmstoffe

  • Getrennte Erfassung vermeidet Kontamination und Nachsortierkosten
  • Geeignet für große Mengen bei Sanierungen, Dachausbau, Rückbau
  • Sichere, staubarme Verladung direkt vor Ort
  • Erfüllt gesetzliche Anforderungen an die Abfalltrennung auf Baustellen
  • Individuelle Containergrößen – je nach Projektumfang

Nachhaltigkeit und gesetzliche Vorgaben

Viele Dämmstoffe gelten als technisch schwer verwertbar, besonders dann, wenn sie mit Flammschutzmitteln behandelt oder kontaminiert sind. Für einige Materialien – z. B. HBCD-haltiges Styropor – besteht eine Entsorgungspflicht über gesonderte Anlagen. Seit Inkrafttreten der Gewerbeabfallverordnung ist die getrennte Sammlung baustellenüblicher Materialien verpflichtend – dazu zählen auch Dämmstoffe.

Natürliche Dämmmaterialien wie Holzfaser oder Hanf können hingegen in manchen Fällen stofflich oder thermisch verwertet werden. Entscheidend ist die saubere Trennung und die Deklaration nach Abfallschlüssel. Ein professioneller Entsorger oder Containerdienst hilft, die passenden Wege für Ihre Dämmstoffe zu finden.

Dämmmaterial entsorgen – mit dem passenden Container

Für die fachgerechte Entsorgung von Dämmmaterial bieten wir Ihnen passende Container in verschiedenen Größen – abgestimmt auf Volumen, Materialart und bauliche Gegebenheiten. Kleinere Container sind ideal bei Renovierungen oder Sanierungsarbeiten im privaten Bereich, etwa beim Austausch von Mineralwolle oder Hartschaumplatten. Bei größeren Mengen aus dem Rückbau, Dachausbau oder bei gewerblichen Bauprojekten empfehlen wir größere Container, um das meist voluminöse, aber leichte Material effizient und sicher zu entsorgen.

Diese Containergrößen eignen sich für Dämmmaterial:

5 | 7 | 10 | 20 | 40 m³ Containergrößen

Das Einzugsgebiet, in dem Sie Container über uns bestellen können, umfasst:

Gross-Gerau

64521 Groß-Gerau | 64584 Biebesheim am Rhein | 64572 Büttelborn | 64579 Gernsheim | 65462 Ginsheim-Gustavsburg | 64546 Mörfelden-Walldorf | 64569 Nauheim | 65479 Raunheim | 64560 Riedstadt | 65428 Rüsselsheim am Main

Darmstadt-Dieburg

64283 Darmstadt | 64319 Pfungstadt | 64331 Weiterstadt | 64342 Seeheim-Jugenheim | 64347 Griesheim | 64354 Reinheim | 64367 Mühltal | 64372 Ober-Ramstadt | 64380 Roßdorf | 64385 Reichelsheim (Odenwald) | 64390 Erzhausen | 64395 Brensbach | 64401 Groß-Bieberau | 64405 Fischbachtal | 64407 Fränkisch-Crumbach | 64807 Dieburg | 64823 Groß-Umstadt | 64832 Babenhausen | 64839 Münster (Hessen) | 64846 Groß-Zimmern

Stadt Darmstadt

64283 Darmstadt | 64285 Darmstadt | 64287 Darmstadt | 64289 Darmstadt | 64291 Darmstadt | 64293 Darmstadt | 64295 Darmstadt | 64297 Darmstadt

Stadt Frankfurt/M.

Frankfurt am Main alle PLZ

Kreis Offenbach

63110 Rodgau | 63128 Dietzenbach | 63150 Heusenstamm | 63165 Mühlheim am Main | 63179 Obertshausen | 63225 Langen (Hessen) | 63263 Neu-Isenburg | 63303 Dreieich | 63322 Rödermark | 63329 Egelsbach | 63500 Seligenstadt | 63512 Hainburg | 63533 Mainhausen

Stadt Offenbach

63065 Offenbach am Main | 63067 Offenbach am Main | 63069 Offenbach am Main | 63071 Offenbach am Main | 63073 Offenbach am Main | 63075 Offenbach am Main

Main-Taunus Kreis

65719 Hofheim am Taunus | 65760 Eschborn | 65779 Kelkheim (Taunus) | 65812 Bad Soden am Taunus | 65817 Eppstein | 65824 Schwalbach am Taunus | 65830 Kriftel | 65835 Liederbach am Taunus | 65843 Sulzbach (Taunus)

Stadt Wiesbaden

65183 Wiesbaden | 65185 Wiesbaden | 65187 Wiesbaden | 65189 Wiesbaden | 65191 Wiesbaden | 65193 Wiesbaden | 65195 Wiesbaden | 65197 Wiesbaden | 65199 Wiesbaden | 65201 Wiesbaden | 65203 Wiesbaden | 65205 Wiesbaden | 65207 Wiesbaden | 65232 Taunusstein

Stadt Mainz

55116 Mainz | 55118 Mainz | 55120 Mainz | 55122 Mainz | 55124 Mainz | 55126 Mainz | 55127 Mainz | 55128 Mainz | 55129 Mainz | 55130 Mainz

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FAQ – Häufige Fragen

1. Was zählt zu Dämmmaterial im Sinne der Entsorgung?

Dazu gehören Mineralwolle, Styroporplatten, Polyurethan, Holzfaserdämmstoffe und andere Isoliermaterialien aus Wand, Dach oder Boden. Verpackungsstyropor zählt nicht dazu. Wichtig ist die Trennung nach Materialtyp und eventueller Schadstoffbelastung.

2. Muss ich HBCD-haltiges Dämmmaterial gesondert entsorgen?

Ja, HBCD-haltiges Styropor gilt als gefährlicher Abfall und muss in speziellen Anlagen verbrannt werden. Eine getrennte Erfassung und klare Kennzeichnung sind zwingend erforderlich. Bei Unsicherheit unterstützen wir bei der Bewertung.

3. Welche Containergröße ist für Dämmstoffe sinnvoll?

Dämmstoffe sind leicht, aber voluminös – Containergrößen zwischen 7 und 15 m³ sind üblich. Für mineralische Dämmstoffe gelten Gewichtsgrenzen. Wir beraten Sie gerne zur passenden Lösung.

4. Was passiert mit den gesammelten Dämmstoffen?

Je nach Art erfolgt eine thermische Verwertung, Deponierung oder – bei Naturdämmstoffen – stoffliche Nutzung. Schadstoffhaltige Dämmstoffe werden verbrannt. Ziel ist eine sichere, gesetzeskonforme Entsorgung.

5. Welche Fehler sollten bei der Entsorgung vermieden werden?

Dämmmaterial darf nicht mit Holz, Folien, Bauschutt oder anderen Stoffen vermischt werden. Falsche Befüllung führt zu höheren Kosten oder verweigerter Annahme. Daher ist eine saubere Trennung entscheidend.

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