Gewerbeabfall
Gewerbeabfall

Gewerbeabfall

Das darf rein:

  • Verpackungen  aus dem Betrieb
  • PPK Papier, Pappe und Kartonage
  • Kunststoffe wie Folien, Boxen, Verpackungen
  • Kunststoffteile
  • Glas
  • Metalle
  • Textilien
  • Altholz ohne gefährliche Anhaftungen

Das darf nicht rein:

  • Mineralische Abfälle
  • gefährliche Abfälle
  • Flüssigkeiten jeglicher Art
  • Speisereste

Beschreibung:

Gewerbeabfall aus Produktionsbetrieben, dem Handel oder anderen Gewerbetreibenden. Gemisch aus verschiedenen Stoffen – wir beraten individuell zu den entstehenden Abfällen und den Entsorgungsmöglichkeiten. Bei der Gewerbeabfallentsorgung sind wir Spezialisten im Rhein-Main Gebiet.

Einheit:

Tonne (to)

Gewerbeabfall – gesetzeskonform entsorgen und Betriebskosten senken

Gewerbeabfälle fallen überall dort an, wo gewerblich gearbeitet wird – in Büros, Handwerksbetrieben, Werkstätten, der Gastronomie oder im Handel. Sie setzen sich meist aus verschiedenen Materialien zusammen: Verpackungen, Kunststoffe, Papier, Holz, Folien, Textilien oder nicht verwertbare Reste aus der Produktion. Für deren Entsorgung gelten gesetzliche Vorgaben, insbesondere die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die eine möglichst sortenreine Trennung verlangt.

Wird diese Trennung nicht eingehalten, steigen sowohl die Entsorgungskosten als auch das Risiko für Bußgelder. Deshalb ist eine gut organisierte Abfallerfassung und -trennung entscheidend – besonders bei regelmäßigem Aufkommen oder bei Umbau-, Produktions- oder Lagerprozessen. Für größere Mengen eignet sich die Bereitstellung von Containern für gemischte oder getrennte Gewerbeabfälle.

Typische Beispiele für Gewerbeabfall

  • Verpackungsreste aus Kunststoff, Folie, Styropor oder Karton
  • Produktionsabfälle wie Reste von Werkstoffen, Trägermaterialien, Zwischenprodukte
  • Holz, Paletten, Möbelteile oder beschädigte Regalsysteme
  • Papier, Kartonagen, Werbedrucksachen, textile Stoffe
  • Keine gefährlichen Abfälle, keine Elektrogeräte oder Flüssigkeiten

Vorteile einer Containerlösung für Gewerbeabfälle

  • Übersichtliche Erfassung größerer Mengen direkt am Entstehungsort
  • Optimierung interner Abläufe durch klare Trennung und Behälterbereitstellung
  • Flexibler Einsatz bei kurzfristigen Projekten, Umbauten oder saisonalem Mehrbedarf
  • Sichere und rechtskonforme Entsorgung gemäß Gewerbeabfallverordnung
  • Beratung durch Fachpartner für maßgeschneiderte Entsorgungslösungen

Nachhaltigkeit und gesetzliche Vorgaben

Die Gewerbeabfallverordnung schreibt vor, dass verwertbare Stoffe wie Papier, Kunststoff, Holz, Metall oder Glas möglichst getrennt zu erfassen sind. Nur wenn dies technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, darf ein Container für gemischte gewerbliche Siedlungsabfälle genutzt werden. In jedem Fall müssen Dokumentationspflichten erfüllt und Verwertungsquoten eingehalten werden.

Mit einem professionellen Containerdienst ist eine sortengerechte Entsorgung unkompliziert und effizient umsetzbar. Für viele Betriebe lohnt sich die regelmäßige Leerung durch Umleerbehälter, während bei Projektarbeiten klassische Absetz- oder Abrollcontainer eingesetzt werden.

Gewerbeabfall entsorgen – mit dem passenden Container

Für die fachgerechte Entsorgung von Gewerbeabfällen stellen wir Ihnen Container in verschiedenen Größen zur Verfügung – abgestimmt auf Branche, Materialmix und Abfallaufkommen. Kleinere Container eignen sich für Bürobetriebe, Werkstätten oder kleinere Gewerbeeinheiten mit überschaubarem Abfallvolumen. Bei größeren Produktionsstätten, Handelsbetrieben oder Bauunternehmen empfehlen wir größere Container, um gemischte Gewerbeabfälle wie Verpackungen, Folien, Holzreste oder Kunststoffabfälle effizient zu sammeln und zu entsorgen.

Diese Containergrößen eignen sich für Gewerbeabfall:

5 | 7 | 10 | 12 | 20 | 40 m³ Containergrößen

Das Einzugsgebiet, in dem Sie Container über uns bestellen können, umfasst:

Gross-Gerau

64521 Groß-Gerau | 64584 Biebesheim am Rhein | 64572 Büttelborn | 64579 Gernsheim | 65462 Ginsheim-Gustavsburg | 64546 Mörfelden-Walldorf | 64569 Nauheim | 65479 Raunheim | 64560 Riedstadt | 65428 Rüsselsheim am Main

Darmstadt-Dieburg

64283 Darmstadt | 64319 Pfungstadt | 64331 Weiterstadt | 64342 Seeheim-Jugenheim | 64347 Griesheim | 64354 Reinheim | 64367 Mühltal | 64372 Ober-Ramstadt | 64380 Roßdorf | 64385 Reichelsheim (Odenwald) | 64390 Erzhausen | 64395 Brensbach | 64401 Groß-Bieberau | 64405 Fischbachtal | 64407 Fränkisch-Crumbach | 64807 Dieburg | 64823 Groß-Umstadt | 64832 Babenhausen | 64839 Münster (Hessen) | 64846 Groß-Zimmern

Stadt Darmstadt

64283 Darmstadt | 64285 Darmstadt | 64287 Darmstadt | 64289 Darmstadt | 64291 Darmstadt | 64293 Darmstadt | 64295 Darmstadt | 64297 Darmstadt

Stadt Frankfurt/M.

Frankfurt am Main alle PLZ

Kreis Offenbach

63110 Rodgau | 63128 Dietzenbach | 63150 Heusenstamm | 63165 Mühlheim am Main | 63179 Obertshausen | 63225 Langen (Hessen) | 63263 Neu-Isenburg | 63303 Dreieich | 63322 Rödermark | 63329 Egelsbach | 63500 Seligenstadt | 63512 Hainburg | 63533 Mainhausen

Stadt Offenbach

63065 Offenbach am Main | 63067 Offenbach am Main | 63069 Offenbach am Main | 63071 Offenbach am Main | 63073 Offenbach am Main | 63075 Offenbach am Main

Main-Taunus Kreis

65719 Hofheim am Taunus | 65760 Eschborn | 65779 Kelkheim (Taunus) | 65812 Bad Soden am Taunus | 65817 Eppstein | 65824 Schwalbach am Taunus | 65830 Kriftel | 65835 Liederbach am Taunus | 65843 Sulzbach (Taunus)

Stadt Wiesbaden

65183 Wiesbaden | 65185 Wiesbaden | 65187 Wiesbaden | 65189 Wiesbaden | 65191 Wiesbaden | 65193 Wiesbaden | 65195 Wiesbaden | 65197 Wiesbaden | 65199 Wiesbaden | 65201 Wiesbaden | 65203 Wiesbaden | 65205 Wiesbaden | 65207 Wiesbaden | 65232 Taunusstein

Stadt Mainz

55116 Mainz | 55118 Mainz | 55120 Mainz | 55122 Mainz | 55124 Mainz | 55126 Mainz | 55127 Mainz | 55128 Mainz | 55129 Mainz | 55130 Mainz

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FAQ – Häufige Fragen

1. Was zählt zu Gewerbeabfall?

Gewerbeabfälle sind alle nicht gefährlichen Abfälle, die in Betrieben anfallen – z. B. Papier, Verpackungen, Holz, Kunststoff oder Produktionsreste. Sie müssen getrennt gesammelt oder als gemischter Gewerbeabfall deklariert werden. Elektrogeräte und Sonderabfälle sind ausgeschlossen.

2. Welche Containerarten eignen sich für Gewerbeabfall?

Für regelmäßige Mengen eignen sich Umleerbehälter oder Presscontainer, bei Einzelaktionen Absetzcontainer zwischen 5–15 m³. Je nach Abfallart kann auch eine sortenreine Behälterlösung sinnvoll sein. Unsere Partner helfen bei der passenden Auswahl.

3. Was verlangt die Gewerbeabfallverordnung?

Sie schreibt die Trennung von Papier, Glas, Kunststoffen, Metallen, Holz und Bioabfall vor. Nur wenn das technisch nicht möglich ist, darf gemischt entsorgt werden. Die Einhaltung muss dokumentiert werden.

4. Welche Fehler sollten vermieden werden?

Typische Fehler sind das Vermischen mit gefährlichen Stoffen, falsche Deklaration oder ungeeignete Verpackungen. Auch eine fehlende Sortierung kann zu höheren Kosten führen. Klare Trennung und Containerkennzeichnung sind entscheidend.

5. Kann Gewerbeabfall recycelt werden?

Ja, viele Materialien wie Papier, Kunststoff oder Holz lassen sich wiederverwerten. Voraussetzung ist eine saubere Trennung bereits im Betrieb. So entstehen weniger Reststoffe und die Entsorgungskosten sinken.

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